§ 1 Verbote - 3
§ 1 Verbote - 3
Die Person, die einen Kampfhund oder einen leinenpflichtigen Hund führt, muss dabei jederzeit in der Lage sein, das Tier körperlich zu beherrschen.
* Tag der Bekanntmachung: 26.03.2003 - 68. Nachtrag August 2018
Die Person, die einen Kampfhund oder einen leinenpflichtigen Hund führt, muss dabei jederzeit in der Lage sein, das Tier körperlich zu beherrschen.
* Tag der Bekanntmachung: 26.03.2003 - 68. Nachtrag August 2018