§ 1 Verbote - 3

Die Person, die einen Kampfhund oder einen leinenpflichtigen Hund führt, muss dabei jederzeit in der Lage sein, das Tier körperlich zu beherrschen.

* Tag der Bekanntmachung: 26.03.2003 - 68. Nachtrag August 2018

AGILA Haftplicht und OP Haustierversicherung

Haussitter Metropolregion Nürnberg

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf „Alle erlauben“ erklären Sie sich damit einverstanden. Weiterführende Informationen und die Möglichkeit, einzelne Cookies zuzulassen oder sie zu deaktivieren, erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung. Zum Cookie Control Center.