§ 2 Begriffsbestimmungen - 2
§ 2 Begriffsbestimmungen - 2
2 - Leinenpflichtige Hunde sind:
1. große Hunde, die eine Schulterhöhe von mindestens 50 cm aufweisen; hierzu zählen stets erwachsene Hunde der Rassen Schäferhund, Boxer, Dobermann und Deutsche Dogge;
2. die in Abs. 1 Nr. 2 genannten Hunde.
* Tag der Bekanntmachung: 26.03.2003 - 68. Nachtrag August 2018