§ 2 Begriffsbestimmungen - 2

§ 2 Begriffsbestimmungen - 2

2 - Leinenpflichtige Hunde sind:

1. große Hunde, die eine Schulterhöhe von mindestens 50 cm aufweisen; hierzu zählen stets erwachsene Hunde der Rassen Schäferhund, Boxer, Dobermann und Deutsche Dogge;

2. die in Abs. 1 Nr. 2 genannten Hunde.

* Tag der Bekanntmachung: 26.03.2003 - 68. Nachtrag August 2018

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