§ 2 Begriffsbestimmungen - 3
§ 2 Begriffsbestimmungen - 3
(3) Fußgängerzonen sind solche Bereiche, die nach Art. 53 Nr. 2 Bayerisches Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG) als Fußgängerbereiche gewidmet und nach § 41 Abs. 2 Nr. 5 StVO durch die Zeichen 242 und 243 als solche gekennzeichnet sind.
* Tag der Bekanntmachung: 26.03.2003 - 68. Nachtrag August 2018