§ 11 Tierschutzgesetz in Deutschland

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Wer braucht eine Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz?

Eine Erlaubnis nach dem § 11 TierSchG braucht jeder, der gewerbsmäßig für Dritte Hunde ausbildet (Hundeausbilder und Hundetrainern) oder die Ausbildung der Hunde durch den Tierhalter anleitet.

Wer braucht eine Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz?

§11 TierSchG. Er schreibt vor, dass Menschen, die beruflich mit Tieren umgehen, sprich gewerbsmäßige Tierhalter sind, eine behördliche Erlaubnis für ihre Tätigkeit benötigen.

Paragraf 11

Wer gewerbsmäßig Hunde züchtet oder mit Hunden handelt, be­nötigt die Erlaubnis des zuständigen Veterinäramtes. Dies ist in Paragraf 11 Abs. 1 Nr. 3a des Tierschutzgesetzes (TierSchG) festgelegt.

Wer drei oder mehr fortpflanzungsfähigen Hündinnen oder wer drei oder mehr Würfen pro Jahr hat, ist in der Regel von einer gewerbsmäßigen Zucht auszugehen.

Kann jeder Hundetrainer werden?

Deshalb kann sich im Prinzip jeder Mensch, unabhängig seiner Kenntnisse, als Hundetrainer oder Hundetrainerin bezeichnen. Seit 2007 gibt es allerdings eine bundesweit anerkannte Zertifizierung zum Hundeerzieher und Verhaltensberater.

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