§ 11 Tierschutzgesetz in Deutschland
Wer braucht eine Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz?
Eine Erlaubnis nach dem § 11 TierSchG braucht jeder, der gewerbsmäßig für Dritte Hunde ausbildet (Hundeausbilder und Hundetrainern) oder die Ausbildung der Hunde durch den Tierhalter anleitet.
Wer braucht eine Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz?
§11 TierSchG. Er schreibt vor, dass Menschen, die beruflich mit Tieren umgehen, sprich gewerbsmäßige Tierhalter sind, eine behördliche Erlaubnis für ihre Tätigkeit benötigen.
Paragraf 11
Wer gewerbsmäßig Hunde züchtet oder mit Hunden handelt, benötigt die Erlaubnis des zuständigen Veterinäramtes. Dies ist in Paragraf 11 Abs. 1 Nr. 3a des Tierschutzgesetzes (TierSchG) festgelegt.
Wer drei oder mehr fortpflanzungsfähigen Hündinnen oder wer drei oder mehr Würfen pro Jahr hat, ist in der Regel von einer gewerbsmäßigen Zucht auszugehen.